HR-Thema 3: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Bereits 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass alle EU-Unternehmen dazu verpflichtet sind, eine verlässliche, objektive und zugängliche Lösung zur systematischen Erfassung der täglichen Arbeitszeiten einzuführen. So sollten ausufernde Überstunden künftig eingedämmt und festgelegte Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden.
In diesem Jahr soll in Deutschland nun endlich die gesetzliche Verankerung folgen. Laut einem Sprecher von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits im ersten Quartal 2023. Somit werden unzählige Unternehmen in den nächsten Monaten nach einer passenden Lösung zur Arbeitszeiterfassung schauen müssen.
Um von dieser gesetzlichen Verankerung nicht überrascht zu werden und etwaige Bußgelder zu vermeiden, ist es ratsam, damit schon jetzt anzufangen und die EuGH-Kriterien unbedingt zu beachten:
• Verlässlich: Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt zuverlässig. Manipulationen sind ausgeschlossen.
• Objektiv: Das System ermöglicht all Ihren Angestellten, die geleistete Arbeitszeit objektiv nachzuverfolgen.
• Zugänglich: Ihre Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, die Dokumentation zu jeder Zeit einzusehen und wenn nötig als Nachweis zu nutzen.