Wie erfassen Sie aktuell Ihre Arbeitszeiten? Per Stechuhr, in einer Excel-Tabelle oder online mit einer Software? Oder gibt es in Ihrem Unternehmen gar keine Zeiterfassung?
Bis dato waren alle oben genannten Szenarien in Deutschland möglich. Denn es gab hierzulande keine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Im September letzten Jahres hat sich dies geändert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte in der höchsten Instanz, dass die Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen in Deutschland Pflicht ist. Und zwar ab sofort.
Nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung im Dezember 2022 will die Bundesregierung nun handeln. Voraussichtlich noch im ersten Quartal diesen Jahres soll ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Eine Zeitenwende – auch für Unternehmen im Einzelhandel und Gastgewerbe.
Was bedeutet die Pflicht zur Zeiterfassung für Unternehmen konkret und was müssen Sie jetzt unbedingt beachten, um nicht plötzlich von einer gesetzlichen Verankerung überrascht zu werden? Das erfahren Sie in diesem Artikel.